In Slowenien wird wie in alle europäischen Ländern Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte des Amtsblattes der Europäischen Union und natürlich die slowenische nationale Gesetzgebung verwendet.
Im letzten Fall sind die Ausländer, die gefährliche Chemikalien bei uns verkaufen möchten, meistens verloren.
Es ist notwendig zu wissen, dass, wer gefährliche Chemikalien (Biozide, Gefährliche Waschmittel, andere gefährliche Chemikalien) in das Gebiet der Republik Slowenien bringt/Import, ist er verpflichtet, diese Chemikalien an unserem Chemikalien-Büro zu berichten. Aber vorher muss er die Genehmigung für den Handel mit gefährlichen Chemikalien in Slowenien, erhalten.
Juristische/natürliche Person müssen in der Republik Slowenien (=RS) Firmensitz haben, oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wobei müssen sie einen Chemicalien Berater haben, der die angemessene Ausbildung hat und hat das Examen nach unserem Chemikalinegesetz gemacht.
Es ist gut darauf zu weisen, dass im Falle von zwei, drei oder mehr Bringer/Importeur der gleiche gefährliche Chemikalieauf das RS-Gebiet, muss jeder für sich selbst diese gefährliche Chemikalie an das Chemikalien-Büro benachrichtigen/melden.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern oder dass wir Ihnen im Detail, wie das System funktioniert erklären, können Sie uns an diese Handy rufen: + 386 41 578 548 oder Sie können uns einfach ein Email schreiben an: info@kemikalije.si
Wenn Sie eine Übersetzung der Datenblatt oder Etikett möchten, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Falls Sie ein Biozid- Produkt in RS melden möchten, unabhängig davon, ob es gefährlich ist oder nicht, müssen sie slowenisches Sicherheitdatenblatt und Etikett, die muss im Einklang mit Slowenische Vorschriften sein, haben. Ebenso muss »Application form« sehr gut ausgefühlt sein. Natürlich müssen Sie auch die Gebühren zahlen.
Achtung, Anmeldung eines Biozid-Produktes in RS unterliegt der nationalen Gesetzgebung.
Haben Sie weitere Fragen? Wir antworten gerne Kontakt